LösungsfinderLösungen

BFSG-Check


  1. Startseite
  2. Dienstleistungen
  3. BFSG-Check

BFSG-Check · Barrierefreiheit nach WCAG

BFSG-Check: Ist Ihre Website betroffen – und ist sie barrierefrei?

Zwei Minuten, vier Fragen.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Unser kostenloser Selbsttest zeigt Ihnen in zwei Minuten, ob Ihre Website voraussichtlich darunter fällt. Auf Wunsch prüfen wir sie anschließend nach WCAG – mit demselben Vorgehen wie bei unseren eigenen Projekten –, setzen um, was fehlt, und erstellen Ihre Barrierefreiheitserklärung.

28.06.2025BFSG in Kraft
WCAG2.1 AA als Maßstab
< 10Beschäftigte: Ausnahme möglich
100.000 €Bußgeld-Höchstrahmen

Selbsttest

Fällt Ihre Website unter das BFSG?

Vier Fragen, eine erste Einschätzung. Der Test läuft nur in Ihrem Browser und speichert nichts.

1. Können Verbraucher über Ihre Website oder App etwas kaufen, buchen, bestellen oder einen Vertrag anbahnen?

Zum Beispiel Onlineshop, Termin- oder Tischbuchung, Ticketverkauf, Online-Abschluss.

2. Richtet sich Ihr Angebot ausschließlich an Unternehmen – und schließen Sie Verbraucher erkennbar aus?

Etwa durch klare Hinweise und eine Bestellung nur mit Firmendaten.

3. Beschäftigt Ihr Unternehmen weniger als 10 Personen?

4. Liegt Ihr Jahresumsatz oder Ihre Jahresbilanzsumme bei höchstens 2 Mio. €?

Das Gesetz

Das BFSG in sechs Punkten

Mit Paragraf, nicht mit Panik.

Rund um das BFSG kursieren viele ungenaue Aussagen. Hier steht, was das Gesetz tatsächlich regelt – mit Quellen. Stand: Oktober 2026.

Seit wann?Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt den European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) um und gilt seit dem 28. Juni 2025.
Wen betrifft es?Unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr: Angebote über Websites und Apps, die auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags ausgerichtet sind – vom Onlineshop bis zur Buchungsstrecke. Dazu kommen etwa Bankdienstleistungen für Verbraucher, E-Books und bestimmte Produkte wie Computer, Selbstbedienungsterminals und E-Reader.
Wer ist ausgenommen?Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht.
Was ist der Maßstab?Die Anforderungen konkretisiert die BFSG-Verordnung. In der Praxis gilt die harmonisierte Norm EN 301 549 und damit WCAG 2.1 auf Stufe AA als Maßstab. Die Normfassung mit WCAG 2.2 ist im September 2026 erschienen – wir empfehlen, neue Projekte bereits daran auszurichten.
Welche Pflichten kommen hinzu?Dienstleister müssen in leicht wahrnehmbarer Form erklären, wie ihr Angebot die Anforderungen erfüllt – oft als Barrierefreiheitserklärung bezeichnet. Ist die Umsetzung unverhältnismäßig, muss das begründet und dokumentiert werden.
Wer kontrolliert, was droht?Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg. Bußgelder reichen je nach Verstoß bis 10.000 € oder bis 100.000 €. Die Übergangsregel bis 2030 betrifft vor allem Produkte und vor dem Stichtag geschlossene Verträge – nach überwiegender Auffassung keine allgemeine Schonfrist für Websites.

Quellen: BFSG (gesetze-im-internet.de), insbesondere §§ 1–3, 37 und 38; Gewerbeaufsicht Bayern zur MLBF; Taylor Wessing zum Bestandsschutz. Keine Rechtsberatung.

Begriffe

BFSG oder BITV 2.0? Zwei Gesetze, zwei Zielgruppen

Beide werden oft verwechselt – auch von Agenturen. Der Unterschied entscheidet, welche Pflichten für Sie gelten.

BFSG

Privatwirtschaft

Setzt den European Accessibility Act um. Gilt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher, etwa Onlineshops und Buchungsstrecken. Kontrolle durch die MLBF, Bußgelder möglich. Ausnahme für Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen.

BITV 2.0

Öffentliche Stellen

Setzt die Richtlinie (EU) 2016/2102 für öffentliche Stellen des Bundes um. Verlangt zusätzlich unter anderem Erklärungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache. Länder und Kommunen haben eigene Regelungen, in Berlin etwa das Landesrecht zur digitalen Barrierefreiheit.

Sie betreuen eine Kammer, einen Verband oder eine öffentliche Einrichtung? Mehr auf unserer Seite zum Webdesign für Vereine, Verbände und Kammern.

Aus Audits

Die häufigsten Barrieren auf Websites

01

Zu wenig Kontrast

Hellgraue Schrift auf Weiß, Text auf Bildern, blasse Buttons. WCAG verlangt für normalen Text ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5 : 1.

02

Fehlende Alternativtexte

Bilder, Icons und Grafiken ohne Textalternative bleiben für Screenreader stumm – oder werden mit Dateinamen vorgelesen.

03

Nicht per Tastatur bedienbar

Menüs, Slider und Pop-ups, die nur mit der Maus funktionieren, und ein Fokus, den man nicht sieht.

04

Formulare ohne Beschriftung

Platzhalter statt Labels, Fehlermeldungen nur in Rot, Pflichtfelder ohne Hinweis – oft genau in der Buchungs- oder Bestellstrecke.

05

Unklare Struktur

Überschriften nach Optik statt nach Hierarchie, fehlende Sprungmarken, Links mit „hier klicken“. Screenreader-Nutzer verlieren die Orientierung.

06

Cookie-Banner als Sackgasse

Ein Banner, das sich per Tastatur nicht schließen lässt, blockiert die ganze Website – vor jedem anderen Inhalt.

Overlays

Warum ein Barrierefreiheits-Plugin nicht reicht

Overlay-Widgets versprechen Barrierefreiheit per Code-Schnipsel: Schrift vergrößern, Kontrast umschalten, Vorlesefunktion. Das kann Nutzern im Einzelfall helfen – an den eigentlichen Barrieren im Quellcode ändert es nichts.

  • Fehlende Labels, falsche Struktur, Tastaturfallen bleiben bestehen, weil sie im HTML der Seite liegen.
  • Screenreader-Nutzer bringen ihre eigenen Hilfsmittel mit und brauchen sauberes HTML, kein zusätzliches Menü.
  • Konformität mit WCAG entsteht durch korrekt umgesetzte Seiten – deshalb beheben wir Barrieren dort, wo sie entstehen: im Code und im Design.

Audit & Umsetzung auf Anfrage

So machen wir Ihre Website barrierefrei

Auf Wunsch prüfen wir auch bestehende Websites – nach demselben Vorgehen, mit dem wir Barrierefreiheit in unseren eigenen Projekten umsetzen.

01

Betroffenheit & Umfang

Welche Seiten, Funktionen und Strecken fallen unter das BFSG – Shop, Buchung, Formulare, Kundenkonto? Kostenlos im Erstgespräch, danach ein Festpreis für das Audit.

kostenlos15 Minuten
02

Automatisierter Scan

Ein Scan findet einen Teil der Probleme schnell – etwa Kontraste oder fehlende Alternativtexte. Mehr als eine erste Übersicht ist er nicht.

Übersicht
03

Manuelle Prüfung

Die entscheidenden Strecken prüfen wir von Hand: Bedienung per Tastatur, Screenreader, Zoom, Formulare, Fehlermeldungen, Fokusreihenfolge – entlang der Erfolgskriterien von WCAG 2.1 AA.

WCAG 2.1 AATastatur & Screenreader
04

Bericht mit Prioritäten

Jeder Befund mit Fundstelle, betroffenem Kriterium, Schweregrad und Lösungsvorschlag – sortiert nach Wirkung, damit Sie wissen, was zuerst kommt.

priorisiert
05

Umsetzung, Nachtest, Erklärung

Wir beheben die Barrieren in Code und Design, testen erneut und erstellen die Informationen zur Barrierefreiheit für Ihre Website. Bei veralteten Systemen kann ein Relaunch wirtschaftlicher sein.

NachtestBarrierefreiheitserklärung

Kosten

Was Barrierefreiheit kostet

Audit und Umsetzung erhalten Sie zum Festpreis nach dem Erstgespräch – abhängig von Seitenzahl, Funktionen und dem technischen Zustand Ihrer Website.

Neue Website

Bei neuen KULIMO-Websites ist Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 AA Teil des Projekts – geplant ab dem ersten Entwurf. Websites ab 1.270 € zum Festpreis.

Bestehende Website

Auf Anfrage: Audit, priorisierter Bericht und Umsetzung zum Festpreis. Je älter das System, desto eher lohnt ein Vergleich mit einem Relaunch.

Wie viel eine neue Website ungefähr kostet, zeigt unser Website Kosten Rechner.

Barrierefreiheit ist keine Sonderfunktion. Sie ist die Website, die für alle funktioniert – auch für die, die Sie bisher nicht erreicht haben.

FAQ

Häufige Fragen zum BFSG

Wer ist vom BFSG betroffen?

Unter anderem Unternehmen, die Verbrauchern über Websites oder Apps Dienstleistungen anbieten, die auf einen Vertragsabschluss ausgerichtet sind – etwa Onlineshops und Buchungsstrecken. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme.

Gilt das BFSG auch für B2B-Websites?

Das BFSG zielt auf Dienstleistungen für Verbraucher. Reine B2B-Angebote fallen nach verbreiteter Auffassung nicht darunter, wenn Verbraucher erkennbar ausgeschlossen sind. Im Zweifel lohnt eine rechtliche Prüfung.

Seit wann gilt das BFSG – gibt es eine Übergangsfrist?

Seit dem 28. Juni 2025. Die Übergangsregel bis zum 27. Juni 2030 betrifft vor allem Produkte, die Dienstleister schon vorher eingesetzt haben, und vor dem Stichtag geschlossene Verträge. Eine allgemeine Schonfrist für Websites sieht die überwiegende Auffassung darin nicht.

Was droht bei Verstößen?

Die Marktüberwachung (MLBF) kann Fristen setzen und im äußersten Fall die Dienstleistung untersagen. Bußgelder reichen je nach Verstoß bis 10.000 € oder bis 100.000 €. Zusätzlich sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen möglich.

Nach welchem Standard wird geprüft?

In der Praxis nach der harmonisierten Norm EN 301 549, die für Websites auf WCAG 2.1 Stufe AA verweist. Die neue Normfassung mit WCAG 2.2 ist im September 2026 erschienen; wir empfehlen, neue Projekte bereits danach auszurichten.

Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin oder Overlay?

Nein. Overlays ändern den Quellcode nicht. Fehlende Beschriftungen, falsche Struktur und Tastaturfallen bleiben bestehen – sie müssen in Code und Design behoben werden.

Brauche ich eine Barrierefreiheitserklärung?

Wenn Ihr Angebot unter das BFSG fällt, müssen Sie in leicht wahrnehmbarer Form erklären, wie es die Anforderungen erfüllt. Wir erstellen diese Informationen auf Basis des Audits.

Gilt das BFSG für Arzt- und Zahnarztpraxen?

Das ist umstritten. Reine Informationsseiten fallen meist nicht darunter; bei Online-Terminbuchung wird eine Einbeziehung diskutiert, und viele Praxen liegen über der Grenze für Kleinstunternehmen. Mehr dazu auf unserer Seite zum Webdesign für Arzt- und Zahnarztpraxen.

Was kostet ein Barrierefreiheits-Audit?

Wir nennen den Festpreis nach dem kostenlosen Erstgespräch – er hängt von Seitenzahl, Funktionen und Strecken ab, die geprüft werden müssen. Bei neuen KULIMO-Websites ist Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 AA Teil des Projekts.

Erstgespräch · 15 Minuten · kostenfrei

Barrierefrei – nicht als Plugin, sondern im Code.

Bringen Sie Ihr Check-Ergebnis mit. In 15 Minuten klären wir, welche Seiten und Funktionen geprüft werden sollten. Auf Wunsch erhalten Sie danach ein Festpreis-Angebot für Audit und Umsetzung.

KULIMO · Digital Product Studio Berlin Marzahner Promenade 9 · 12679 Berlin · info@kulimo.com · WhatsApp +49 155 62616631
Mo–Fr 09:00–18:00 · Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden
KULIMO LogoDigital Product
Studio Berlin